Pacta sunt servanda!
(Verträge sind einzuhalten!)
Die Privatautonomie, ein Resultat der grundrechtlich verbürgten Eigentumsfreiheit, ermöglicht es uns, Vertragspartner im Allgemeinen frei wählen zu dürfen. Mit wem ich über was Verträge schließe, bleibt also in erster Linie mir selbst überlassen. Nicht immer aber ist dabei die Wahl eine glückliche, was dazu führt, dass vertraglich Geschuldetes und tatsächlich Erbrachtes oft erheblich voneinander abweicht. Im Gewährleistungsrecht spricht man auch von sogenannten „Mängeln“.
Zudem kann die mangelhafte Erfüllung eines Vertrags zu Folgeschäden führen, die dem Bereich des Schadenersatzrechts zuzuordnen sind. Aber auch ohne Vertragsverhältnis (deliktische Haftung) können schadenersatzrechtlich relevante Schäden entstehen – man denke nur an Verkehrsunfälle oder Körperverletzungen. Die Liste an möglichen Schäden sowie potentiellen Schädigern ist lang.
Rechtsgebiete
- Allgemeines Vertragsrecht (Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht etc.)
- Gewährleistungsrecht
- Schadenersatzrecht
- Bereicherungsrecht
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Sachenrecht
- Nachbarrecht
- Konsumentenschutzrecht
- Kaufrecht, UN – Kaufrecht
- Internationales Privatrecht (IPR)
- Zivilverfahrensrecht, Zivilprozessrecht
- Außerstreitverfahren etc.
Leistungen unserer Kanzlei u.a.
- Beurteilung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen
- Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art
- Zivilrechtliche Beratung und Vertretung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Grenzfeststellungsverfahren, Abwehr von Immissionen wie Lärm, Geruch, Abwasser, Kletterpflanzen etc. oder auch Abwehr von negativen Immissionen wie der Entzug von Licht oder Luft)
- Beratung und Vertretung im Besitzstörungsverfahren
- Vertretung von Klienten zur vergleichsweisen, außergerichtlichen Bereinigung von Streitigkeiten
- Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche vor den Gerichten in allen Instanzen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Außerstreitverfahren
- Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren