Recht und Kunst sind auf den ersten Blick zwei völlig konträre Begriffe. Während Kunst so sagt man keine Schranken kennt, soll Recht und Gesetz die Grenzen unseres gesellschaftlichen Handelns definieren. Anders ausgedrückt steht Kunst für die Freiheit und Gesetz oftmals für Einschränkung und Fremdbestimmtheit.
Dr. Kempf setzt mit seinen Bildern ganz bewusst auf dieses Spannungsverhältnis und ist stets bemüht, Parallelen und Querverbindungen hervorzuheben.
„Kreativität und abstraktes Denkvermögen etwa sind Fähigkeiten, die mich sowohl in meiner Arbeit als Anwalt, als auch in meiner Freizeit als passionierter Maler begleiten. Es gibt zudem kaum Tätigkeiten, in denen ein Auge fürs Detail derart essentiell ist, wie in der Kunst und in der Juristerei.“ (Longin Josef Kempf)