Erbrecht und Unternehmensnachfolge

header_erbrecht_unternehmensnachfolge

Erbrechtliche Angelegenheiten fordern einen Rechtsanwalt in vielerlei Hinsicht. Häufig werden dabei jedoch mehr als nur juristische Fertigkeiten abverlangt.

Empathie und Einfühlungsvermögen in die Situation der Betroffenen sind essentiell, um Schwierigkeiten und mögliche Lösungen richtig einschätzen zu können. Oftmals werden familiäre Strukturen durch den Tod eines Angehörigen einem nicht unerheblichen Belastungstest ausgesetzt. Dies gilt es unseres Erachtens, bereits im Vorfeld zu verhindern.

Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Legat) oder durch eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge (Schenkung, Schenkung/Übergabe auf den Todesfall) ermöglicht eine sichere erbrechtliche Lösung nach dem Willen des Erblassers.

Als besonders heikel kann sich auch die Planung der Unternehmensnachfolge darstellen, so kann etwa eine ungelöste Nachfolgeplanung für Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Ziel muss es sein, das vierpolige Interessensgeflecht von Mitgesellschaftern, Erblassern, Erben und Pflichtteilsberechtigten einem angemessenen und fairen Ausgleich zuzuführen.

Zusammengefasst bieten wir unseren Klienten individuell abgestimmte und umfassende erbrechtliche Lösungskonzepte, unter Berücksichtigung erbrechtlicher, steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte.

Rechtsgebiete

  • Gesetzliches Erbrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Privatstiftungen
  • Gesellschaftsrecht
  • Außerstreitverfahren etc.

Leistungen unserer Kanzlei u.a.

  • Nachlassplanung (Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder Legaten)
  • Planung und Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten, Schenkung/Übergabe auf den Todesfall etc.)
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
  • Umfassende Planung der Unternehmensnachfolge (Errichtung von Holdingkonstruktionen, Unternehmertestamenten etc.)
  • Errichtung und Verwaltung von Privatstiftungen
  • Verfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

 

Inhalte teilen