Immer wieder begegnen wir „Profischuldnern“, die ganz bewusst Zahlungen verschleppen, um ihre eigene Liquidität aufrechtzuerhalten bzw. eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu verschleiern. Erfahrungsgemäß hilft hier nur ein druckvolles und bestimmtes Vorgehen unserer Anwälte, um den immergleichen Ausflüchten von vornherein jegliche Grundlage zu entziehen. Schlechte Zahlungsmoral ist jedoch nicht immer eine Frage des Charakters, sondern in vielen Fällen und insbesondere bei jungen Schuldnern mitunter auch auf Naivität und Leichtfertigkeit zurückzuführen.
In diesem Bewusstsein und da Unternehmen gegen eigene Kunden verständlicherweise nur sehr ungern gerichtlich vorgehen, liegt uns vor allem auch daran, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. In vielen Fällen reichen bereits Mahnschreiben mit dem Briefkopf unserer Kanzlei, um Schuldnern den Ernst der Lage zu vermitteln.
Erst wenn auch dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, reichen wir Klage bei Gericht ein. Liegt dann ein rechtskräftiges Urteil vor, prüfen unsere Anwälte welche Form der zwangsweisen Durchsetzung am ehesten erfolgsversprechend erscheint. In Frage kommen Zwangsversteigerungen, Lohnpfändungen oder sonstige Vermögenspfändungen.
Unsere Kanzlei verfügt über eine eigene Abteilung zur Forderungseinbringung, ausgestattet mit modernster EDV-Infrastruktur und speziell geschultem Personal. Unsere Mitarbeiterinnen sind Spezialkräfte auf dem Gebiet des Mahn-, Klags- und Exekutionswesens und verfügen über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Zu unseren Klienten zählen unter anderem Banken, Verlage, Versicherungen, Handelsunternehmen und Versandhäuser.
Rechtsgebiete
- Zivilverfahrensrecht (ZPO, JN, etc.)
- Exekutionsordnung (EO)
- Insolvenzordnung (IO), etc.
Leistungen unserer Kanzlei u.a.
- Außergerichtliche Mahnung
- Klags- und Exekutionsführung
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
- Teilzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche
- Überprüfung und Überwachung von Zahlungseingängen und Verjährungsfristen
- Durchsetzung und Abwehr von Absonderungs- und Aussonderungsrechten im Insolvenzverfahren
- Überprüfung der Angemessenheit von Sanierungs- und Zahlungsplänen für Gläubiger