Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht

Rechtsanwälte Kempf Maier - Österreichisches und Europ. Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht in allen seinen Facetten hat in unserer Kanzlei traditionell starke Bedeutung. Der zunehmende europarechtliche Bezug, die weitgehende materienrechtliche Zersplitterung und verfassungsrechtliche Fragestellungen machen es zu einem der komplexesten und gleichzeitig herausforderndsten Rechtsbereiche.

Um hier reüssieren zu können, benötigt es langjährige und umfassende Erfahrung. Hier sehen wir unsere Stärke. Fast 30 Jahre lang vertreten wir nun Privatpersonen, Unternehmen und Nachbarn vor allen österreichischen Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichten sowie Gerichtshöfen (VwGH, VfGH).

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei Angelegenheiten des Gewerberechts, Baurechts und Umweltrechts (Wasserrecht, Naturschutzrecht, UVP-Verfahren etc.). Wir beraten und unterstützen Klienten im Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen, erheben Einwendungen im nachbarschaftsrechtlichen Verfahren und begleiten sie durch die Rechtsmittelinstanzen gegebenenfalls bis hin zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Zudem werden wir auch auf europäischer Ebene tätig und vertreten unsere Klientel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Rechtsgebiete

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Baurecht
  • Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht
  • Wasserrecht
  • Umweltrecht
  • Forstrecht
  • Vergaberecht
  • Raumordnungsrecht
  • Öffentliches und Ziviles Nachbarrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Verfassungsrecht, Grund- und Menschenrechte
  • Europarecht etc.

Leistungen unserer Kanzlei u.a.

  • Erstellung von Anträgen zur Erwirkung von Genehmigungen nach dem Gewerberecht, Baurecht, Wasserrecht, UVP-Verfahren etc. und Vertretung im Verfahren vor der Behörde
  • Erhebung nachbarschaftsrechtlicher Einwendungen im Bau-, Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und Vertretung von Nachbarn vor der Behörde
  • Beratung und Vertretung im baubehördlichen oder gewerbepolizeilichen Auftragsverfahren
  • Vertretung von Grundeigentümern in raumordnungsrechtlichen Umwidmungsverfahren (z.B. Erhebung von Einwendungen gegen beabsichtigte Flächenumwidmungen oder beabsichtigte Änderungen von Bebauungsplänen etc.)
  • Organisation von Gutachten bzw. Gegengutachten
  • Erhebung von Rechtsmitteln und Vertretung vor den Landesverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichten des Bundes (Bescheidbeschwerden, Maßnahmenbeschwerden, Säumnisbeschwerden etc.)
  • Erhebung von Rechtsmitteln und Vertretung in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden (Berufung im Bauverfahren etc.)
  • Erhebung von Rechtsmitteln und Vertretung vor dem VwGH und VfGH (Revisionen, Fristsetzungsanträge, Entscheidungsbeschwerden, Anfechtung von Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen etc.)
  • Beratung und Vertretung in Verwaltungsstrafsachen (Anonymverfügungen, Organstrafverfügungen, Strafverfügungen etc.)
  • Beratung und Vertretung im Führerscheinentzugsverfahren

 

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