Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Finanzstrafrecht

Rechtsanwälte Kempf Maier - Strafrecht

Die Strafe als staatliche Reaktionsform auf nicht normkonformes Verhalten ist eine der wichtigsten zivilisatorischen und demokratischen Errungenschaften. Spezial- und generalpräventive Erwägungen machen sie zu einem notwendigen gesellschaftlichen „Übel“.

Unser oberstes Anliegen im Strafverfahren ist neben einer präventiven Beratung in erster Linie die Wahrung der Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten. Wir unterstützen Sie unvoreingenommen und loyal in allen Phasen des Strafverfahrens, angefangen vom Ermittlungsverfahren (Vernehmung, Haftverhandlung etc.) über die Hauptverhandlung (Einzelrichter-, Schöffen- und Geschworenenverfahren) bis hin zum Rechtsmittelverfahren (Berufung, Strafberufung, Nichtigkeitsbeschwerde etc.).

Zudem beraten und vertreten wir Klienten in allen Belangen des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts. Während für den sogenannten Kernbestand des Strafgesetzbuches (StGB) in nahezu jedem von uns ein Mindestmaß an Unrechtsbewusstsein herrscht, ist dies im Bereich des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts erfahrungsgemäß nicht immer der Fall. Das zunehmende Dickicht an strafrechtlichen Normen in diesem Bereich des Strafrechts lässt selbst für Experten manchmal die Grenzen zwischen Recht und Unrecht verschwimmen. Wir behalten für Sie den Durchblick.

Rechtsgebiete

  • StGB
  • Strafprozessrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenstrafrecht (GmbHG, AktG etc.)
  • Finanzstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verbandsverantwortlichkeit
  • Verwaltungsstrafrecht etc.

Leistungen unserer Kanzlei u.a.

  • Präventivberatung
  • Erstellung von finanzstrafrechtlichen Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung
  • Entwickeln einer umfassenden Verteidigungsstrategie
  • Rechtlicher Beistand während des Ermittlungsverfahrens bzw. während der U-Haft (Vernehmung, Haftverhandlung etc.)
  • Verteidigung in sämtlichen gerichtlichen Strafverfahren (Einzelrichter, Schöffengericht, Geschworenengericht etc.)
  • Erhebung von Rechtsmitteln (Beschwerden, Einsprüche, Berufungen, Nichtigkeitsbeschwerden etc.)
  • Vertretung von Opfern als Privatbeteiligte
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