Verkehrsrecht

Rechtsanwälte Kempf Maier - Verkehrsrecht

Unser Leistungsangebot im Bereich Verkehrsrecht umfasst in erster Linie die rechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die Beratung und Vertretung in Verwaltungsstrafsachen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Verkehrsunfälle

Ein Verkehrsunfall führt in den meisten Fällen umgehend zu verhärteten Fronten. Trotz der fast schon obligatorischen Schuldzuweisungen im Chaos der ersten Minuten, gilt es zuallererst einmal Ruhe zu bewahren.

Wir empfehlen Ihnen, nach dem Absichern der Unfallstelle bzw. wenn erforderlich nach Verständigung der Rettungskräfte und dem Leisten von Erste-Hilfe Maßnahmen, in jedem Fall die Polizei zur Dokumentation und Spurensicherung hinzuzuholen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und unterschreiben Sie nichts Ungelesenes. Zudem sollten Sie im ersten Schock auf vorschnelle Schuldeingeständnisse verzichten und jedenfalls persönliche Daten des Unfallgegners und Fahrzeughalters notieren. Nur so bringen Sie sich in eine starke rechtliche Position, um im Streitfall Ihr Recht durchzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei !

Unsere Kanzlei vertritt Klienten – gerichtlich wie außergerichtlich – in allen Angelegenheiten rund um Verkehrsunfälle. Ob die Klärung von Verschuldensfragen, versicherungsrechtliche Problematiken, die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften, wir übernehmen für Sie die kleinen und großen Handgriffe, in dieser oft unangenehmen Situation.

Verwaltungsstrafsachen – Verkehrsdelikte

Telefonieren am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss, Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen – die Liste an Verkehrsdelikten der StVO ist lang. Doch Menschen machen bekanntlich Fehler und so sind naturgemäß auch Parkwächter und Polizisten bzw. deren technische Hilfsmittel nicht vor Irrtümern und Ungenauigkeiten gefeit. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend und klären Sie über mögliche Rechtsmittel auf.

Rechtsgebiete

Leistungen unserer Kanzlei

  • Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen
  • Beratung und Vertretung in Verwaltungsstrafsachen (Anonymverfügungen, Organstrafverfügungen, Strafverfügungen etc.) vor der Behörde, den Landesverwaltungsgerichten sowie vor dem VwGH und VfGH
  • Beratung und Vertretung im Führerscheinentzugsverfahren vor der Behörde, den Landesverwaltungsgerichten sowie vor dem VwGH und VfGH
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