Bankrecht
Im Bereich Bankrecht konzentrieren wir uns in erster Linie auf das Bankvertragsrecht, also die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden.
Ob Kreditverträge, Giroverträge, Kontokorrent, Beratungshaftung nach dem WAG (Anlageberatung) oder Regressansprüche bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach dem ZaDiG (z.B. bei Diebstahl/Verlust einer Bankomatkarte), unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des Bankvertragsrechts. Wir durchleuchten Verträge, stärken Verhandlungspositionen und beurteilen Haftungen. Zu unseren Klienten zählen Privatpersonen genauso wie Banken.
Kreditsicherungsrecht
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird uns die Bedeutung von Kreditsicherheiten wie Hypotheken, Bürgschaften, Schuldbeitritten, Garantien etc. besonders deutlich vor Augen geführt. Keine Bank vergibt mehr Kredite, ohne auch für ausreichend Sicherheiten zu sorgen. Im Bereich Kreditsicherungsrecht reicht unser Tätigkeitsspektrum von der allgemeinen Beratung bei Fremd- und Eigenfinanzierungen bis hin zur konkreten Abwicklung der Verwertung von Kreditsicherheiten.
Rechtsgebiete
Bankrecht
- Allgemeine Bankbedingungen (ABB)
- Auftragsrecht (§ 1002 ff ABGB)
- Anweisungen (§ 1400 ff ABGB)
- Bankwesengesetz (BWG)
- Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)
- Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
- Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Dokumentenakkreditive (ERA 600) etc.
Kreditsicherungsrecht
- Pfandrecht (Faustpfand, Hypothek)
- Sicherungstreuhand (Sicherungsübereignung, Sicherungszession)
- Eigentumsvorbehalt
- Bürgschaft
- Schuldbeitritt
- Bankgarantie
Leistungen unserer Kanzlei u.a.
- Abwicklung der außergerichtlichen und gerichtlichen Verwertung von Kreditsicherheiten
- Beratung bei Fremd- und Eigenfinanzierung
- Vertretung und Beratung bei Anfechtungsprozessen
- Beratung bei Verbraucherkreditgeschäften
- Beratung und Vertretung bei fehlerhafter Anlageberatung
- Beratung und Durchführung von Umschuldungen