Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht / M & A

Rechtsanwälte Kempf Maier - Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Nicht immer jedoch droht Unternehmen Gefahr von außen. Auch unternehmensinterne Positions- und Machtkämpfe können dauerhaften Schaden anrichten. Vielfach kann dem bereits im Stadium der Unternehmensgründung ein Riegel vorgeschoben werden.

Fast drei Jahrzehnte Prozesserfahrung im Bereich Gesellschaftsrecht ermöglichen es uns, Problemfelder und Reibungspunkte schon bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Oberstes Ziel ist hierbei die Schaffung einer sicheren rechtlichen Basis. Das Gesellschaftsrecht selbst dient uns dabei als vielseitiges Instrument, das uns ermöglicht, die Vorstellungen unserer Klienten innovativ und innerhalb der gesetzlichen Auslegungsspielräume umzusetzen.

Rechtsgebiete

  • Personengesellschaften
  • GmbH – Recht
  • AG – Recht
  • Konzernrecht
  • Vertragsrecht
  • Eigenkapitalersatzrecht
  • Stiftungsrecht
  • Unternehmensrecht, Firmenbuchrecht
  • Mergers & Acquisitions, Transaktionen
  • Übernahmerecht etc.

Leistungen unserer Kanzlei u.a.

  • Beratung bei Unternehmens-, Stiftungs- und Gesellschaftsgründungen sowie Umgründungsvorgängen (Beratung in der Wahl der Rechtsform, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, Firmenbucheintragungen etc.)
  • Gerichtliche Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Abberufung von Gesellschaftsorganen, Streit über Maßnahmen der Geschäftsführung, Ausschluss von Gesellschaftern etc.)
  • Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei Unternehmensnachfolgeregelungen (Vertragsgestaltung, Firmenbucheintragung, Haftungsfragen etc.)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus Unternehmens- und Beteiligungserwerben
  • Gewerberechtliche und steuerrechtliche Beratung
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